- Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 30.08.2024
- Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 31.07.2024
- Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 02.07.2024 - Teil 2
- Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 02.07.2024 - Teil 1
- Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 28.05.2024 - Teil 2
- Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 28.05.2024 - Teil 1
- Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 24.04.2024
- Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 08.04.2024
- Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 18.03.2024 - Teil 2
- Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 18.03.2024 - Teil 1
- Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 22.01.2024
- Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 12.12.2023
- Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 21.11.2023
- Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 23.10.2023
- Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 19.09.2023
- Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 01.09.2023
- Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 03.08.2023
Ile-Zellertal auf neuem Weg und Beitritt zur Arberland Energie
Der Haushaltsplan 2024 wurde von der Rechtaufsicht ohne Auflagen genehmigt und vom Gemeinderat gab es ein Ja zum Beitritt zur Arberland Energie GmbH. Nach vorheriger Ablehnung, einen Regionalmanager für die ILE-Zellertal einzustellen, stimmte der Gemeinderat in der letzten Sitzung dafür, aber ohne einen Verein zu gründen.
Örtliche Rechnungsprüfung
Gemeinderat (GR) Hans Hutter gab die Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung bekannt. Alexandra Geiger, Franz Freimuth und er haben die von Kämmerin Julia Neumaier bestens aufbereiteten Unterlagen des Verwaltungshaushaltes (VwHH) in den Bereichen Kindergärten, Friedhof, Tourismus und Bauhof auf ihre Plausibilität hinsichtlich der Gemeinderatsbeschlüsse und rechnerisch überprüft. Es konnten keine Beanstandungen oder Feststellungen erfolgen. 2. Bürgermeister Rudi Hohlneicher beantragte die Entlastung von Bürgermeister und Verwaltung, die vom Gemeinderat eistimmig erteilt wurde.
Genehmigung Haushaltsatzung
Bürgermeister Johannes Vogl erläuterte den Bericht der Rechtsaufsicht des Landratsamtes zum Haushalt und Haushaltssatzung 2024 dem Gremium, das vorab den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt wurde. Der entscheidende Satz lautete, dass der Haushalt genehmigungsfrei ist und die dauernde Leistungsfähigkeit noch gegeben ist und keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Verpflichtigungsermächtigungen beschlossen wurden. Dennoch wurden einige Anmerkungen gemacht. Der Vermögenshaushalt (VmHH) konnte nur durch Entnahme aus den Rücklagen ausgeglichen werde, die aber für die im Investitionszeitraum (bis 2027) geplanten Maßnahmen nicht mehr reichen werden und somit eine Kreditaufnahme unumgänglich erscheint. Positiv sei, dass die Verschuldung und die Hebesätze der Grundsteuern A und B und der Gewerbesteuer jeweils unter dem Landkreis- und Landesdurchschnitt liegen.
Beitritt Arberland Energie GmbH
In einer der vorigen Sitzungen stimmte der Gemeinderat dem Beitritt zur Energie gGmbH unter dem Vorbehalt zu, dass der Gesellschaftervertrag einsehbar ist. Den hat der Landkreis nun geändert. Aus der gGmbH wird eine GmbH mit einem Stammkapital von 25 000 Euro, wobei ein Euro ein Gesellschaftsanteil bedeutet. 18 Kommunen haben sich an der Arberland Energie GmbH beteiligt und bringen zur Hälfte das Kapital von 575 000 Euro auf. Für die Gemeinde Drachselsried ist ein Betrag von 10 319,06 Euro als Kapitalrücklage fällig. Ein Kapitalnachschuss in den ersten vier Jahren übernimmt der Landkreis. Unter diesen Bedingungen stimmte der Gemeinderat mit 9 zu 3 Stimmen zu, drei Gemeinderäte fehlten entschuldigt.
Regionalmanager für ILE-Zellertal
Ursprünglich sehr skeptisch wurde das Konzept, einen Regionalmanager einzustellen, abgelehnt. Laut Bürgermeister Vogl hat sich der ILE-Ausschuss der Gemeinde mit der Thematik intensiv auseinandergesetzt und kam zu dem Schluss, dass man es trotz der Bedenken probieren sollte, ansonsten, so der Bürgermeister ist die ILE-Zellertal in Frage gestellt. Der Regionalmanager sollte die über die originären Aufgaben der Verwaltung hinausgehenden Aufgaben für die ILE-Zellertal organisieren, zudem wird die Stelle zu 75 Prozent gefördert. Die Kosten belaufen sich für die Gemeinde auf circa 5000 Euro pro Jahr, was laut GR Hutter im Rahmen des Regionalbudgets wieder regeneriert werden kann. Letztendlich stimmte der Gemeinderat einstimmig einer Zweckvereinbarung unter der Bedingung zu, keinen Verein zu gründen und die Vertragsdauer auf vier Jahre zu begrenzen. Die Gemeinde Langdorf wird die Ausschreibung der Stelle des Regionalmanagers organisieren und dort eingestellt sein.
Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald
Die Anträge auf Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen beschäftigen nicht nur die Gemeinden, sondern auch die Landratsämter. Die Regierung von Niederbayern hat für das Gebiet des Landschaftsschutzgebietes Bayerischer Wald eine Verordnung erlassen, dass die einzelnen beantragten PV-Anlagen von den Landratsämtern nicht mehr einzeln genehmigt werden müssen, wenn bestimme Kriterien erfüllt sind. Die Einwände des Bayerischen Gemeindetages, Kreisverband Regen, hinsichtlich der Bedenken von Flächenverbrauch und Ausgleichsflächen wurde vom Gemeinderat berücksichtigt und unter diesen Bedingungen einstimmig verabschiedet.
Bebauungsplan Grafenried Ost
Die Anregungen der 2. Fachstellenbeteiligung zum Bebauungsplan „Grafenried Ost“ mit vier Bauparzellen wurden berücksichtigt. Die Erschließungsstraße wurde verändert, eine Wendeplatte ermöglicht und die Eingrünung eingeplant. Das Wasserwirtschaftsamt weist auf die mangelnde Wasserversorgung hin. Der Gemeinderat stimmte einstimmig für den Satzungsbeschluss der 2. Fachstellenbeteiligung.
Übernahme der Verwaltungstätigkeiten
Eine Formsache war es für den Gemeinderat, der Zweckvereinbarung zur Übernahme der Verwaltungstätigkeit des Zweckverbandes Abwasser Zellertal durch die Gemeinde Drachselsried zu zustimmen.
Anfragen
GR Heinrich Mühlbauer brachte die Schwierigkeiten der Firma Autohaus Müller aufs Tablet, eine Genehmigung für einen polizeilichen Abschleppdienst zu bekommen. Dies wäre auch für die Feuerwehren im Umkreis von Vorteil, da die Wartezeiten für die Bergung der Fahrzeuge verringert werden kann. Bürgermeister Johannes Vogl erläuterte, dass die Gemeinde involviert sei und jede Unterstützung gewährleistet wird. Die Einschränkung einer nächtlichen Arbeitstätigkeit, wenn es auch nur ein einmaliger Einsatz ist, beschränkt der Bebauungsplan als GEE (Eingeschränktes Gewerbegebiet). Ob ein Lärmgutachten eine Bauleitplanungsänderung ermöglicht ist laut Bürgermeister abzuwarten.