ILE-Zusammenschluss Zellertal

Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte 2026

Auf Grundlage des Bescheids des Amts für Ländliche Entwicklung Niederbayern vom 24.09.2025 und den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) steht dem ILE-Zusammenschluss ILE Zellertal für das Jahr 2026 ein Regionalbudget in Höhe von 40.000 EUR zur Verfügung. Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.

Der ILE-Zusammenschluss ILE Zellertal ruft unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung
•    der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
•    der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
•    der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
•    der Anpassung an den Klimawandel,
•    der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
•    der demografischen Entwicklung sowie
•    der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000 EUR NETTO nicht übersteigen. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Ausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vor-haben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten. 

Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen für den Bereich Gewerbe zu beachten.
 
Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
a)    Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
b)    Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
c)    Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
d)    Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
e)    Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
f)    Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2026 vorgelegt werden kann.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass KEIN Rechnungsdatum den 20.09.2026 übersteigt!

Zuwendungs- und Antragsberechtigte:
a)    Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
b)    natürliche Personen und Personengesellschaften.

Art und Umfang der Förderung: Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten abzüglich Preisnachlässe (Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % auf die NETTO-Investition bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Zuwendungen und geldwerte Leistungen Dritter führen erst zu einer Kürzung der Zuwendung aus dem Regionalbudget, wenn die Summe aller Mittel die förderfähigen Gesamtkosten überschreitet. Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des Regionalbudgets und des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ einer Öko-Modellregion ist nicht möglich.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt. 

Kriterien zur Projektauswahl:

1    Konformität mit den Zielen der ILE    (5 Punkte)
2    Überörtliche und lokale Ausstrahlungskraft (Imagewirkung)    (5 Punkte)
3    Wirksamkeit in den Handlungsfeldern    (5 Punkte)
4    Partizipatorischer Ansatz (Einbindung der Bürger)    (5 Punkte)
5    Innovationsgehalt    (3 Punkte)
6    Nachhaltige Stärkung von Natur und Klima, sozialem Zusammenleben und regionaler Wirtschaft    (3 Punkte)

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte ent-steht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehen-den Regionalbudgets.

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss ILE Zellertal und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.

Termine:
• 
Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 14.11.2025
• Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2026

Das erforderliche Antragsformular, die De-Minimis-Erklärung und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) unter https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget/index.html oder https://www.ile-zellertal.de/Formulare/Förderanfrage für ein Kleinprojekt und De-Minimis-Erklärung zur Verfügung.

Weitere Dokumente:

Merkblatt Amt für Ländliche Entwicklung

Antragsformular

Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:
Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses:  
Gemeinde Langdorf
Hauptstraße 8
94264 Langdorf

Als Ansprechpartner steht zur Verfügung:
Herr Willi Biermeier
ILE Regionalmanager
willi.biermeier@langdorf.de
Tel. 09921 9411-20