Bekanntmachung

Bekanntmachung

  Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);

Einleiten von Spül- und Entleerungswasser aus den Spül- und Entleerungsschächten der Wasserversorgungsleitung Ringschluss Mais – Arnbruck, Baulos REG 022 in verschiedene Gewässer durch die Wasserversorgung Bayerischer Wald

Die Wasserversorgung Bayerischer Wald (Waldwasser) hat zwischen den Ortschaften Mais und Arnbruck eine Transportleitung DN 400 für die Trinkwasserversorgung mit definierten Hoch- und Tiefpunkten errichtet.

Dabei fallen im Betrieb an 4 Stellen Spül- und Entleerungswasser an:

Schacht

Fl.Nr. Einleitungsstelle

Gemarkung

Benutztes Gewässer

Entleerungsschacht 1

800

Drachselsried

Namenloser Bachlauf zum Haberbühlbach

Spülschacht

579/2

Drachselsried

Haufenmühlbach

Entleerungsschacht 2

121/5

Arnbruck

Teilarm Arnbrucker Bach

Entleerungsschacht 3

356

Arnbruck

Bruckbach

An den Entleerungsschächten 1,3 und 4 wird das Wasser mittels Schlauch in den jeweiligen Vorfluter abgeleitet. Der Spülschacht wird – neben seiner Funktion als Entleerungsvorrichtung – auch als Spülschacht genutzt. Das Spülwasser wird über eine Spülleitung DN 200 zum Auslaufbauwerk geleitet. Vor der Einleitung in den Vorfluter ist zur Reduzierung der Fließgeschwindigkeit ein Entspannungs- und Beruhigungsschacht integriert. Vor dort fließt das Wasser in einer Freispiegelleitung SB DN 300 dem Vorfluter zu. Zusätzlich wird die Einleitungsstelle gesichert und naturnah ausgebildet. Die Einleitungsmenge im Falle der jährlichen Spülung der Tiefpunkte wird mit 70 l/s angegeben.

Dies wird bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass

  1. der Plan des Vorhabens in der Gemeinde Drachselsried, Zellertalstraße 12, 94256 Drachselsried in der Zeit vom 10.11.2021 bis einschließlich 09.12.2021 während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt wird,
  2. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bei der unter Ziffer 1 genannten Stelle oder beim Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, Zimmer Nr. A 2.25, bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 23.12.2021 während der Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben sind
  3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in einem erforderlichenfalls noch festzusetzenden Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,
  4. 1) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
    2) wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Drachselsried, 02.11.2021

Vogl, 1. Bgm.