Ausweisung von Windvorranggebieten im Zellertal

Fortschreibung des Kapitels B III "Energie" des Regionalen Planungsverband DONAU-WALD

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ich möchte über die aktuellen Planungen des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald zur Teilfortschreibung des Kapitels B III Energie/Windenergie informieren. Mit Schreiben vom 05.08.2025 wurden wir als Gemeinde darüber informiert, das der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald am 19.10.2022 beschlossen hat, das Kapitel B III „Energie“ des Regionalplans fortzuschreiben. Der Entwurf hierzu wurde am 10.07.2025 gebilligt. Nun sind wir als Gemeinde und Träger der öffentlichen Belange nach Art. 16 BayLplG in einem Beteiligungsverfahren anzuhören. Die Frist hierzu ist der 08.10.2025. Wir werden die Thematik in der nächsten Gemeinderatssitzung öffentlich behandeln und eine entsprechende Stellungnahme durch den Gemeinderat verfassen.

Der Öffentlichkeit selbst, steht es ebenfalls frei eine Stellungnahme zu verfassen und an den Regionalen Planungsverband zu senden. Dies kann bis zum 08.10.2025 schriftlich oder elektronisch zu den im Rahmen der Fortschreibung vorgesehenen Änderungen gegenüber dem Regionalen Planungsverband Donau-Wald, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing erfolgen. Oder per Email an: planungsverband@region-donau-wald.de

Wir als Gemeinde Drachselsried sind von folgenden geplanten Windvorranggebieten betroffen:

  • REG03 Weigelsberg
  • REG04 Hötzelsried
  • REG05 Arnbruck Ost
  • REG06 Frath
  • REG07 Riedlberg
  • REG08 Waid

Windvorranggebiet(1).jpg

Die Unterlagen hierzu können unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.region-donau-wald.de/aktuelles-und-links/sitzungstermine

Ursache für die neuerliche Ausweisung von Windvorranggebieten ist die Vorgabe des Bundes, dass im Mittel 2% der Landesfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen werden müssen. Für den Freistaat Bayern bedeutet dies, dass bis 2027 1,1 % der Landesfläche und bis 2032 1,8 % der Landesfläche als Windvorranggebiet ausgewiesen werden müssen.

Baurechtlich hat dies den Hintergrund, dass anschließend in diesem Gebiet die Errichtung von Windkraftanlagen vorgesehen ist und somit ähnlich wie in der Landwirtschaft als „privilegiert“ gelten. Das heißt eine Baugenehmigung ist dann dort leichter möglich. Dies bedeutet aber auch, dass dann die Errichtung einer Windkraftanlage außerhalb des Windvorrangebietes nicht mehr privilegiert ist und ggf. nur mit einem Bebauungsplan möglich wäre.

Wenn der Freistaat das Flächenziel innerhalb der Frist nicht erreichen kann, entfallen alle bisher geltenden einschränkenden Landesregelungen (10-H-Regelung oder bisherige Ausschlussgebiete) und die Windräder erhalten eine Privilegierung im gesamten Außenbereich, sodass keine Steuerung mehr möglich ist.

Sie sehen also, dass die Thematik leider nicht einfach zu behandeln ist, wir als Gemeinde jedoch versuchen, das Beste für unsere Gemeinde und Region zu erreichen. Ich werde für die nächste Gemeinderatssitzung einen Entwurf für eine Stellungnahme erarbeiten, der auch die Belange wie Tourismus, Nähe zu Ortsteilen, Naturschutz- und Erholungswert der Landschaft, wie auch technische Belange beinhaltet.

Für eine zukunftsfähige Energieversorgung in Deutschlang benötigen wir den Energiemix aus Photovoltaik, Windkraft und anderen Energieträgern, daher bin ich auch kein expliziter Gegner der Windkraft. Dennoch bin ich unserer Gemeindebevölkerung verpflichtet und wir werden uns so gut es geht dafür einsetzen, dass wir nicht benachteiligt werden.

Ihr

Johannes Vogl
1. Bürgermeister

Gerne können Sie mir auch Ihre konstruktiven Anregungen per Email senden. Verwenden Sie hierzu bitte die E-Mail Adresse: buergermeister@drachselsried.de