Ausweisung von Windvorranggebieten im Zellertal
Fortschreibung des Kapitels B III "Energie" des Regionalen Planungsverband DONAU-WALD
- Bauleitplanung - Ortsübliche Bekanntmachung
- Einleiten von Spül-/Entleerungswasser aus den Spül-/Entleerungsschächten der Wasserversorgung
- Dorferneuerung Ober-/Unterried: Wahl der Teilnehmergemeinschaft
- Ausweisung von Windvorranggebieten im Zellertal
- Erlass der 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
- Erlass der 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis
- Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
- Erlass der 1. Änderungssatzung zur Feuerwehrkostensatzung
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ich möchte über die aktuellen Planungen des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald zur Teilfortschreibung des Kapitels B III Energie/Windenergie informieren. Mit Schreiben vom 05.08.2025 wurden wir als Gemeinde darüber informiert, das der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald am 19.10.2022 beschlossen hat, das Kapitel B III „Energie“ des Regionalplans fortzuschreiben. Der Entwurf hierzu wurde am 10.07.2025 gebilligt. Nach der ersten Beteiligungsrunde von Fachstellen, Behörden und Bürgern wurde der Entwurf in der Sitzung des Planungsverbandes vom 20.04.2026 erneut überarbeitet und die zuvor ausgewiesenen Windvorrangebiete im Zellertal deutlich reduziert. Das zweite Betreiligungsverfahren wurde anschließend ausgerufen.
Wir als Gemeinde Drachselsried sind von folgenden geplanten Windvorranggebieten weiterhin betroffen:
- REG04 Hötzelsried
- REG05 Arnbruck Ost
- REG06 Frath
- REG07 Riedlberg

Die dunkelrot eingefärbten Flächen sind dabei nach dem ersten Beteiligungsverfahren aus dem Regionalplan herausgenommen worden.
Die Unterlagen hierzu können unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.region-donau-wald.de/aktuelles-und-links/sitzungstermine
Ursache für die neuerliche Ausweisung von Windvorranggebieten ist die Vorgabe des Bundes, dass im Mittel 2% der Landesfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen werden müssen. Für den Freistaat Bayern bedeutet dies, dass bis 2027 1,1 % der Landesfläche und bis 2032 1,8 % der Landesfläche als Windvorranggebiet ausgewiesen werden müssen. Für die Region Donau-Wald wurde die auszuweisende Fläche bis 2032 auf 1,4% der Landesfläche reduziert.
Baurechtlich hat dies den Hintergrund, dass anschließend in diesem Gebiet die Errichtung von Windkraftanlagen vorgesehen ist und somit ähnlich wie in der Landwirtschaft als „privilegiert“ gelten. Das heißt eine Baugenehmigung ist dann dort leichter möglich. Dies bedeutet aber auch, dass dann die Errichtung einer Windkraftanlage außerhalb des Windvorrangebietes nicht mehr privilegiert ist und ggf. nur mit einem Bebauungsplan möglich wäre.
Wenn der Freistaat das Flächenziel innerhalb der Frist nicht erreichen kann, entfallen alle bisher geltenden einschränkenden Landesregelungen (10-H-Regelung oder bisherige Ausschlussgebiete) und die Windräder erhalten eine Privilegierung im gesamten Außenbereich, sodass keine Steuerung mehr möglich ist.
Sie sehen also, dass die Thematik leider nicht einfach zu behandeln ist, wir als Gemeinde jedoch versuchen, das Beste für unsere Gemeinde und Region zu erreichen.
Die Stellungnahme der Gemeinde Drachselsried, welche in der Sitzung vom 06.07.2026 verabschiedet wurde, kann unter folgendem Link eingesehen werden:
Stellungnahme Drachselsried
Für eine zukunftsfähige Energieversorgung in Deutschlang benötigen wir den Energiemix aus Photovoltaik, Windkraft und anderen Energieträgern, daher bin ich auch kein expliziter Gegner der Windkraft. Dennoch bin ich unserer Gemeindebevölkerung verpflichtet und wir werden uns so gut es geht dafür einsetzen, dass wir nicht benachteiligt werden.
Ihr
Johannes Vogl
1. Bürgermeister
Gerne können Sie mir auch Ihre konstruktiven Anregungen per Email senden. Verwenden Sie hierzu bitte die E-Mail Adresse: buergermeister@drachselsried.de