Gemeinderatssitzung am 12.12.2023

Die letzte Sitzung des Jahres forderte den Gemeinderat nochmals

Drachselsried. Zur letzten Sitzung des Jahres hatte der Gemeinderat eine umfangreiche Tagesordnung zu bewältigen mit Flächennutzungsplan, Eingabeplan neues Feuerwehrhaus und fünf Satzungsänderungen.

Der erste Punkt hatte es gleich in sich. Die Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung eines Mischgebietes „MI Sillfeld“. Dieses hatte der Gemeinderat schon in zwei Sitzungen auf der Tagesordnung, bei der keine Einigung erzielt wurde. Inzwischen hatte eine Besprechung  mit Bürgermeister Johannes Vogl und den beiden Parteien Kopp und Kilger im Rathaus stattgefunden. Dabei wurden Kompromissvorschläge hinsichtlich des Lärmschutzes und der Staubimmisionen erarbeitet. Diese sollen durch Sekundärbauten zu dem angrenzenden Wohngebiet, ausgewiesen als allgemeines Wohngebiet (WA) verringert werden.

Es waren nicht nur beide Parteien um eine einvernehmliche Lösung bemüht, sondern auch Bürgermeister und Gemeinderat wollten eine Einigung herbeiführen. Die eine Partei (Kilger) bestanden auf der Einstufung allgemeines Wohngebiet, die anderen (Kopp) machten nochmals ein Angebot zur Erstellung eines neuen Lärmgutachtens. Trotz aller Bemühungen konnte kein Kompromiss erzielt werden. Nach einer Stunde des Kämpfens um eine Lösung ließ der Vorsitzende über den Antrag abstimmen. Mit 6 zu 6 Stimmen war der Antrag abgelehnt, drei Gemeinderatsmitglieder fehlten entschuldigt.

Feuerwehr

In eigener Sache handelte die Gemeinde mit der Behandlung des Eingabeplanes für das neue Drachselsrieder Feuerwehrhaus im Baugebiet Schlossbräuwiese. Bürgermeister Vogl berichtete, dass die Fachplanungen mit der Regierung von Niederbayern nach deren Vorgaben abgestimmt und eingearbeitet wurden. Mit der Zustimmung des Eingabeplanes durch den Gemeinderat ist Baurecht gegeben, was vom Gremium einstimmig befürwortet wurde.

Mit dem Feuerwehrhaus ging‘s weiter. Ursprünglich waren drei Stellplätze geplant und ein Schlauchpflegeplatz. Dieser soll zu einem Stellplatz umgewidmet werden. Diese Änderung ist laut Regierung nicht förderschädlich. Aber der vierte Platz wird nur gefördert, wenn ein landkreisweit einsetzbares Fahrzeug eingestellt wird. In Gesprächen mit der Spitze der Landkreisfeuerwehr wurde ein Gerät für die Waldbrandbekämpfung ins Spiel gebracht. Die Diskussion drehte sich dann darum, dass dieses Gerät nicht die Drachselsrieder Wehr anschaffen muss. Mit 9 zu 3 Stimmen wurde entschieden, den vierten Stellplatz zu beantragen.

Satzungen

Bei der Kurbeitragssatzung wurde die Höhe des Kurbeitrags etwas erhöht, ansonsten sind keine Änderungen eingearbeitet. Die Einteilung der Altersgruppen: Personen bis sechs Jahren (vorher zehn) sind kurbeitragsfrei. Von sechs bis 16 Jahren 0,80 Euro (vorher 0,75) und ab dem 16 Lebensjahr 1,65 Euro (vorher 1,50). Schwerbeschädigte zahlen ebenfalls nur 0,80 Euro. Für Dauercamper beträgt der Kurbeitrag jährlich 80 Euro (vorher 75) und für Personen von sechs bis 16 Jahren 40 Euro (vorher 37,50).

Die Fremdenverkehrsbeitragssatzung aus dem Jahr 1993 wurde redaktionell angepasst. Der Beitragssatz bleibt bei sechs von Hundert unverändert.

Ein Neuerlass der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde wurde notwendig, da keine verbindliche Satzung vorhanden ist. Die neue Satzung wurde an das Bayerische Kinderbetreuungsgesetz angeglichen und wurde laut Geschäftsleiterin Julia Neumaier mit den Kindergartenleitungen erörtert.

Die Gebührensatzung zur Benutzung von Kindertageseinrichtungen wurde ebenfalls geändert. Die neuen Gebühren sind landkreisweit und mit den Kindergartenleitungen abgestimmt. Sie sind für beide Kindergärten der Gemeinde, die Tausendfüßler und Montessori gleich. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebühren bemängelte Gemeinderat (GR) Hans Hutter als zu hoch, da die Kindergärten soziale Einrichtungen und nie kostendeckend sind. Daraufhin wurden sie angepasst. In der Kinderkrippe müssen künftig für Buchungszeiten ab drei Stunden 115 Euro bezahlt werden was sich steigert bis zu 155 Euro bei acht Stunden. Im Kindergarten sind 80 Euro ab drei Stunden fällig und steigert sich auf 120 Euro bei acht Stunden. Wobei zu berücksichtigen ist, dass die Krippenbeiträge von den Eltern ganz bezahlt werden müssen und im Kindergarten der Staat pro Kind 100 Euro übernimmt.

Bei der Friedhofsgebührensatzung wurden die Bestattungsgebühren angehoben, die Grabgebühren bleiben gleich. Die Anhebung beruht auf einem neuen Vertrag mit dem Unternehmen. Für ein Einzelgrab werden nun 583,10 und für ein Tiefgrab 749,70 Euro (vorher 435) erhoben. Für ein Familiengrab 928,20 und für ein Tiefgrab 1237,50 Euro (vorher 485) verlangt. Bei einer Urnengrabstätte oder Urnennische sind 238,00 Euro (vorher 180) zu zahlen. Die weiteren Bestattungsgebühren können in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Die neuen Gebührensatzungen treten am 1. 1. 2024 in Kraft, außer die Kindergartengebühren erst am 1.9.2024. Alle Satzungen wurden vom Gemeinderat einstimmig verabschiedet.

Bericht und Anfragen

Bürgermeister Johannes Vogl gab bekannt, dass in Drachselsried die Vereine eine Summe von 69000 Euro aus dem ILE-Regionalbudget beantragt haben und genehmigt wurde. Das gemeindliche Schmalspurgefährt ist derzeit defekt und es können damit nicht mehr alle Arbeiten ausgeführt werden. Die Digitalisierung hält Einzug in die Verwaltungen. Ab 1. Januar können die Bauanträge nur mehr digital beim Landratsamt eingereicht werden. Dort werden sie gespeichert und Informationen sind jederzeit abrufbar. Auch Anzeigen von Veranstaltungen werden digital beim Landratsamt über das Portal „Lago 24“ eingereicht und bearbeitet.

GR Franz Freimuth erkundigte sich, ob bei Straßenaufgrabungen durch Dritte die Gewährleistung nach Ablauf der Frist geprüft werde, was der Bürgermeister zusagte. Damit endete der öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung im Jahr 2023.

Bild: Die letzte Sitzung des Jahres 2023 verlangte nochmals einen längeren Einsatz des Gremiums mit Bürgermeister Johannes Vogl (vorne Mitte), rechts daneben Geschäftsleiterin Julia Neumaier und 2. Bürgermeister Rudi Hohlneicher.

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